Reisepass verlängern 2026: Kosten, Dauer & Express-Option
Wichtig vorab: Den Reisepass verlängert man nicht, man beantragt neu
Der häufigste Irrtum rund um den deutschen Reisepass ist, dass man ihn verlängern kann. Das ist rechtlich nicht möglich. Nach § 4 der Passverordnung (PassV) darf die Gültigkeitsdauer eines ablaufenden Reisepasses nicht verlängert werden. Wer sein Dokument erneuern will, muss immer einen vollständigen Neuantrag stellen – mit persönlichem Termin im Bürgeramt, neuem biometrischem Foto und Fingerabdrücken. Der alte Pass wird bei der Abholung des neuen Dokuments eingezogen und entwertet.
Praktisch heißt das: Spätestens wenn dein Reisepass in den letzten sechs Monaten vor Ablauf ist, solltest du den Neuantrag einleiten. Viele Länder verweigern nämlich die Einreise, wenn der Pass bei Ankunft weniger als sechs Monate gültig ist (die sogenannte Sechs-Monats-Regel). Der reguläre Reisepass ist ab dem 24. Lebensjahr zehn Jahre gültig, für jüngere Personen sechs Jahre. Wer also mit 23 den letzten Pass bekam, muss bereits ein Jahr später neu beantragen. Plane den Neuantrag so, dass du mindestens acht Wochen vor deiner nächsten Reise den neuen Pass in der Hand hältst.
Kosten und Gebühren 2026: Was der Reisepass wirklich kostet
Die Gebühren sind in der Passverordnung bundesweit einheitlich festgelegt und haben sich zuletzt 2007 mit Einführung des elektronischen Reisepasses (ePass) angepasst. Die Preise unterscheiden sich nach zwei Faktoren: deinem Alter bei Antragstellung und der Seitenzahl (32 Seiten Standard oder 48 Seiten für Vielreisende). Bei Antragstellung vor dem 24. Geburtstag zahlst du für den 32-seitigen Reisepass 37,50 Euro, für die 48-seitige Ausführung 59,50 Euro. Die Gültigkeit beträgt hier sechs Jahre. Ab dem 24. Geburtstag zahlst du 70 Euro für 32 Seiten beziehungsweise 92 Euro für 48 Seiten, dafür gilt der Pass zehn Jahre.
Die 48-seitige Variante lohnt sich nur für Personen, die häufig in visumpflichtige Länder reisen und viele Visa- und Einreisestempel benötigen. Für die meisten Reisenden reichen 32 Seiten völlig aus. Wer den Reisepass im Expressverfahren braucht, zahlt deutlich mehr: 69,50 Euro (32 Seiten, unter 24 Jahre) beziehungsweise 91,50 Euro (48 Seiten, unter 24 Jahre) sowie 102 Euro (32 Seiten, ab 24 Jahre) und 124 Euro (48 Seiten, ab 24 Jahre). Der vorläufige Reisepass, der in dringenden Fällen ausgestellt wird, kostet 26 Euro und ist maximal ein Jahr gültig. Alle Gebühren sind bei der Antragstellung bar oder per EC-Karte im Bürgeramt zu entrichten.
Bearbeitungsdauer: Wie lange musst du warten?
Die normale Bearbeitungszeit für einen Reisepass liegt zwischen vier und acht Wochen. Die Bundesdruckerei in Berlin stellt das Dokument zentral her, anschließend wird es an dein zuständiges Bürgeramt versandt. In der Praxis bedeutet das: Du solltest den Antrag mindestens zwei Monate vor einer geplanten Reise stellen. In den Hauptreisezeiten März, Juni und Juli sowie vor den Herbstferien kann sich die Bearbeitung um ein bis zwei Wochen verlängern, weil viele Bürger gleichzeitig Anträge stellen.
Wer es eilig hat, wählt das Expressverfahren. Hier garantiert die Bundesdruckerei die Herstellung und Zustellung innerhalb von 72 Stunden nach Antragstellung – das sind drei Werktage, Wochenenden und Feiertage zählen nicht. Der Expresspass wird direkt per Kurier an das von dir gewählte Bürgeramt geliefert, wo du ihn abholst. Die Zusatzgebühr beträgt rund 32 Euro gegenüber dem Standardpreis. Wichtig: Auch beim Expressverfahren benötigst du einen Termin im Bürgeramt, und die 72 Stunden laufen erst ab dem Moment, in dem der Antrag dort erfasst wurde. Plane also realistisch mit vier bis fünf Werktagen vom Termin bis zur Abholung.
Schritt-für-Schritt: So beantragst du den Reisepass
Der Ablauf ist in jedem deutschen Bürgeramt identisch und folgt fünf Schritten. Erstens: Termin vereinbaren. In vielen Städten kannst du online über das Service-Portal deiner Gemeinde einen Termin buchen, in anderen musst du anrufen. Buche den Termin frühzeitig, besonders in Großstädten können Wartezeiten von zwei bis vier Wochen entstehen. Zweitens: Unterlagen vorbereiten. Du brauchst dein altes Dokument (Personalausweis oder ablaufender Reisepass), ein aktuelles biometrisches Foto (35×45 mm, frontal, neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund) und bei erstmaliger Beantragung gegebenenfalls eine Geburtsurkunde oderStaatsangehörigkeitsurkunde.
Drittens: Persönlicher Termin. Der Antrag muss zwingend persönlich gestellt werden, weil Fingerabdrücke genommen werden (zwei Finger, meist Zeigefinger) und die Identität vor Ort geprüft wird. Eine Bevollmächtigung anderer Personen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Viertens: Gebühr entrichten. Du zahlst direkt im Bürgeramt bar oder per EC-Karte. Fünftens: Abholung. Sobald das Bürgeramt dich benachrichtigt, holst du den Pass persönlich ab. Bei der Abholung wird der alte Pass entwertet. Wer den Pass nicht selbst abholen kann, kann eine bevollmächtigte Person schicken, die eine vom Original unterschriebene Vollmacht und eine Kopie deines Ausweises mitbringt.
Der Express-Pass: Wann er sich lohnt und wann nicht
Der Express-Reisepass ist die Rettung, wenn eine Reise kurzfristig ansteht und der reguläre Pass nicht rechtzeitig fertig wird. Die 72-Stunden-Garantie der Bundesdruckerei ist verlässlich – wer den Expressauftrag am Montagmorgen im Bürgeramt aufgibt, hat den Pass in der Regel am Donnerstagvormittag zur Abholung bereit. Die Zusatzgebühr von rund 32 Euro gegenüber dem Standardpreis ist bei drohendem Reiseverlust gut investiertes Geld. Ein Flugticket über 600 Euro zu verlieren, weil der Pass fehlt, ist deutlich teurer.
Allerdings gibt es Grenzen. Der Expresspass ist ein regulärer Reisepass mit allen biometrischen Daten und voller zehnjähriger (beziehungsweise sechsjähriger) Gültigkeit, kein Notfall-Dokument. Wenn du in weniger als drei Werktagen reisen musst, ist selbst der Expresspass zu langsam. In diesem Fall hilft nur der vorläufige Reisepass, der in vielen (aber nicht allen) Bürgerämtern noch am selben Tag ausgestellt wird. Der vorläufige Pass kostet 26 Euro, ist maximal ein Jahr gültig und wird nicht in allen Ländern akzeptiert – informiere dich vorher über die Einreisebestimmungen deines Ziellandes. Für die USA, Kanada und viele visumpflichtige Länder reicht der vorläufige Pass oft nicht aus.
Kinderreisepass 2026: Was sich seit der Abschaffung geändert hat
Seit dem 1. Januar 2024 ist der Kinderreisepass (das grüne Eintragungsdokument) endgültig abgeschafft. Zuvor bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit nur noch bis spätestens 31. Dezember 2024, danach sind sie ungültig. Seit 2025 benötigen Kinder für Reisen außerhalb der EU ein vollwertiges Reisedokument: einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis (der nur für EU- und Schengen-Länder ausreicht). Die bis Ende 2023 geltende Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern ist bereits seit 2012 nicht mehr möglich und wurde international nicht mehr anerkannt.
Für Eltern bedeutet das: Jedes Kind, unabhängig vom Alter, braucht ein eigenes Dokument. Der reguläre Reisepass für Kinder kostet 37,50 Euro (32 Seiten) und ist sechs Jahre gültig. Da sich das Aussehen von Kindern schnell ändert, ist die verkürzte Gültigkeit sinnvoll – Behörden empfehlen, den Pass bei starken körperlichen Veränderungen (Pubertät, Wachstumsschübe) vorzeitig zu erneuern, selbst wenn er noch gültig ist. Für Babys und Kleinkinder kann der vorläufige Reisepass (26 Euro, ein Jahr gültig) eine günstigere Alternative sein, wenn nur eine einzelne Reise geplant ist. Wichtig: Für Reisen in die USA benötigen auch Babys einen biometrischen Reisepass, der vorläufige Pass wird dort nicht akzeptiert.
Alternativen zum Reisepass: Wann der Personalausweis reicht
Nicht jede Reise erfordert zwingend einen Reisepass. Innerhalb der Europäischen Union und der meisten Schengen-Staaten genügt der deutsche Personalausweis für die Einreise. Das gilt für alle 27 EU-Länder sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Auch für einige Nicht-EU-Länder wie die Türkei, Georgien, Montenegro, Albanien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien reicht der Personalausweis für touristische Aufenthalte bis 30 bis 90 Tage. Prüfe vor der Reise die aktuellen Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt, weil sich Regelungen kurzfristig ändern können.
Für alle Länder außerhalb dieser Liste brauchst du einen Reisepass. Dazu gehören die USA (wo zusätzlich ein ESTA-Visum nötig ist), Kanada (mit eTA), Australien, Asien, Afrika und Südamerika. Für Länder wie China, Russland, Indien oder Vietnam musst du zusätzlich ein Visum beantragen, das mehrere Wochen dauern kann – plane hier noch mehr Vorlauf ein. Ein guter Kompromiss für Vielreisende ist es, sowohl Personalausweis als auch Reisepass gültig zu halten, damit du für jede Gelegenheit das passende Dokument hast. Die Beantragung beider Dokumente in einem gemeinsamen Termin im Bürgeramt ist möglich und spart dir einen zweiten Besuch.
Der Zweitpass: Wann er sinnvoll ist und wie du ihn bekommst
Wer beruflich oder privat sehr häufig reist, kann einen Zweitpass beantragen. Nach § 1 Abs. 3 des Passgesetzes ist das grundsätzlich möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Anerkannte Gründe sind beruflich erforderliche Reisen in Länder, deren Behörden den Pass mit Stempeln bestimmter anderer Länder beanstanden (klassisches Beispiel: Israel-Stempel und anschließende Reise in arabische Länder), sowie Visa-Anträge, die den Hauptpass für Wochen blockieren. Auch Journalisten, Geschäftsanreisende und Politiker erhalten regelmäßig Zweitpässe.
Der Zweitpass ist ein eigenständiges Dokument mit eigener Passnummer, eigener Gültigkeit und eigenen Gebühren (gleiche Preise wie der Hauptpass). Er ist nur sechs Jahre gültig, unabhängig vom Alter. Beantragt wird er wie ein regulärer Pass persönlich im Bürgeramt, zusätzlich musst du das berechtigte Interesse nachweisen – etwa durch eine Arbeitgeberbescheinigung oder eine Auflistung deiner Reiseziele. Der Zweitpass läuft nicht parallel zum Hauptpass ab, du kannst ihn also unabhängig verlängern beziehungsweise neu beantragen. Wer mehrmals pro Jahr visumpflichtige Länder besucht, spart mit dem Zweitpass Wochen an Wartezeit bei Visum-Stellen.
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Kann ich meinen Reisepass verlängern lassen?
Nein. Nach § 4 der Passverordnung darf die Gültigkeit eines Reisepasses nicht verlängert werden. Du musst immer einen Neuantrag stellen, mit persönlichem Termin im Bürgeramt, neuem Foto und Fingerabdrücken. Der alte Pass wird bei der Abholung des neuen Dokuments entwertet.
Was kostet ein Reisepass 2026?
Ab dem 24. Geburtstag zahlst du 70 Euro für 32 Seiten beziehungsweise 92 Euro für 48 Seiten (Gültigkeit zehn Jahre). Unter 24 Jahren zahlst du 37,50 Euro für 32 Seiten und 59,50 Euro für 48 Seiten (Gültigkeit sechs Jahre). Der Expresspass kostet zwischen 69,50 und 124 Euro.
Wie lange dauert die Ausstellung eines Reisepasses?
Im Standardverfahren rechnest du mit vier bis acht Wochen Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei. Im Expressverfahren beträgt die garantierte Lieferzeit 72 Stunden (drei Werktage) ab Antragstellung im Bürgeramt. Der vorläufige Reisepass wird oft noch am selben Tag ausgestellt.
Wann muss ich den Reisepass neu beantragen?
Spätestens sechs Monate vor Ablauf, weil viele Länder die Sechs-Monats-Regel anwenden und die Einreise verweigern, wenn der Pass bei Ankunft weniger als sechs Monate gültig ist. Beantrage den neuen Pass etwa zwei Monate vor einer geplanten Reise.
Gibt es den Kinderreisepass noch?
Nein, der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Dokumente sind seit dem 31. Dezember 2024 ungültig. Kinder benötigen jetzt für Reisen außerhalb der EU einen regulären Reisepass (37,50 Euro, sechs Jahre gültig) oder einen Personalausweis.